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Gewisse Dinge bespricht man am besten persönlich! Die betriebliche Altersversorgung gehört mittlerweile in vielen Unternehmen zu einem Kernelement moderner Personalpolitik. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht gemäß § 1a BetrAVG müssen Sie seit dem Jahr 2002 jeden Ihrer Mitarbeiter persönlich darauf ansprechen und ein konkretes Versorgungsmodell vorstellen. EUROGARANT-Mitgliedsbetriebe, die kein betriebliches Altersversorgungsmodell im Rahmen der Entgeltumwandlung für ihre Mitarbeiter anbieten, verstoßen somit gegen ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber! Wir haben für Sie, zusammen mit der Eurogarant Autoservice AG und unserem Kooperationspartner, ein spezielles Dienstleistungs- und Beratungsprogramm zur betrieblichen Altersversorgung entwickelt, was jeden Ihrer Mitarbeiter anspricht und Sie als Arbeitgeber von Ihrer Fürsorgepflicht entbindet. Die Zielsetzung dieses exklusiven betrieblichen Altersversorgungsprogrammes ist es, über einen speziellen beratungs- und kapitalmarktorientierten Ansatz, zusätzliche Ertragspotentiale für Sie zu erwirtschaften. Daher sollte dieses Versorgungssystem auch in Ihrem Unternehmen zu einem festen Bestandteil eines modernen und kostenbewussten Personalmanagements werden. Ihre Vorteile im Überblick:
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