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Erweiterte Höchsthaftungssumme
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die erweiterte Höchsthaftungssumme von 100 Mio. Euro.

Verzicht auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit
In der Kaskoversicherung nimmt der Versicherer keine Leistungseinschränkungen vor, wenn der Schadenfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Der Verzicht ist ausgeschlossen bei schweren Verkehrsverstößen wie z. B. dem Fahren unter Alkoholeinfluß.

Rabattretter
Wenn Sie die Schadenfreiheitsklasse 25 erreicht haben, bleibt Ihr günstiger Beitragssatz in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung auch nach dem ersten Schadenfall weiterhin erhalten.

Sonderausstattung bis 5.000 Euro mitversichert
In der Kaskoversicherung ist eine Sonderausstattung Ihres Wagens mit Fahrzeug- und Zubehörteilen über marktübliche Standards hinaus bis 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert.

Neupreisentschädigung
Besteht für Ihren Neuwagen eine Kaskoversicherung, wird Ihnen der Neupreis bei Diebstahl oder Totalschaden innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstzulassung erstattet. Voraussetzungen: Sie sind der erste Besitzer, Sie haben das Fahrzeug zur Eigenverwendung angeschafft und die Wiederherstellungskosten betragen mindestens 80 % des Neupreises.

Versicherung von Marderbißschäden
Mit einer Kaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug auch gegen Schäden an Verkabelung / Schläuchen und Leitungen versichert, die durch Marderbiß verursacht werden.

Günstige Einstiegsbeiträge für junge Autofahrer
Wenn Sie zum ersten Mal selbst ein Auto versichern, stufen wir es gleich in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein. Voraussetzung: Ein Elternteil hat bereits einen Vertrag bei einer Kfz-Versicherung in einer beliebigen Schadenfreiheitsklasse. Sie bezahlen dann nur 140 % statt 230 %.

Günstige Zweitwagenregelung
Ihren Zweitwagen stufen wir in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung von Beginn an in die Schadenfreiheitsklasse 2 ein, wenn Sie oder Ihr Ehepartner bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner folgende Bedingungen erfüllt: Ihr Erstfahrzeug ist bereits über unser Kfz-Versicherungsprogramm für Firmenbelegschaften mindestens in der SF-Klasse 2 versichert, Sie sind Halter, Versicherungsnehmer und Nutzer des zu versichernden Fahrzeugs, Sie besitzen seit mindestens 3 Jahren den EU-Führerschein.

Haftpflicht für Mietfahrzeuge
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie auch bei der Benutzung gemieteter PKW, Motorräder oder Wohnmobile im europäischen Ausland. Falls die für das Fahrzeug abgeschlossene Deckungssumme im Schadenfall nicht ausreicht, wird die Differenz durch den Versicherer abgedeckt. Eine Rückstufung in Ihrer Schadenfreiheitsklasse erfolgt in diesem Fall nicht.

Keine Selbstbeteiligung bei Glasreparatur
Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, verzichtet der Versicherer auf Ihre Selbstbeteiligung bei Glasbruch, falls Ihre Windschutzscheibe repariert werden kann und nicht komplett ausgetauscht werden muß.

Erweiterter Versicherungsschutz bei Wild- und Tierschäden
In der Kaskoversicherung sind nicht nur Zusammenstöße zwischen Ihrem fahrenden PKW und Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine), sondern auch mit Federwild (z. B. Fasane, Wildgänse) und Nutztieren (Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen) versichert.

7 x 24 Stunden kompetenter Kundenservice, Schadenservice und schnelle Schadenregulierung

Reparatur- und Mobilitätsservice
Auf Ihren Wunsch wird Ihr Fahrzeug in einer von bundesweit mehr als 530 zertifizierten Partnerwerkstätten repariert. Als Kunde unseres Hauses haben Sie dort immer Vorrang.

Ihre garantierten Vorteile sind zum Beispiel:

kostenloser Hol- und Bringservice:
Nach der Meldung Ihres Kaskoschadens werden Sie innerhalb einer Stunde von der Partnerwerkstatt zurückgerufen. Auf Wunsch wird Ihr Fahrzeug abgeholt und zur Werkstatt transportiert. Nach Beendigung der Reparatur wird Ihr Wagen zurückgebracht.

kostenloser Mobilitätsservice:
Es wird Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.

kostenloser Reinigungsservice:
Nach der Reparatur wird Ihr Fahrzeug innen und außen gereinigt.

Reparaturservice:
Sie erhalten 3 Jahre Garantie auf alle Reparaturleistungen.

Zahlungszusage
Bei Kaskoschäden erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Meldung des Schadens eine Zahlungszusage an die Werkstatt. Dadurch müssen Sie nicht in Vorleistung treten.

Fahrzeugbesichtigung innerhalb von 24 Stunden
Melden Sie einen Kaskoschaden, wird Ihr Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden von einem Sachverständigen besichtigt und die Reparatur kann schneller beginnen.